ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Betreiberdienstleistungen in der Informationstechnologie (B2B)
Diese AGB wurden in Anlehnung an die von der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung gestellten AGB für Betreiberdienstleistungen in der Informationstechnologie für den B2B-Bereich in der Ausgabe 2018 erstellt.
1. Allgemeines
1.1 Folgende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ [AGB] sind Bestandteil aller Verträge zwischen AG bzw. Kunde und Auftragnehmer. Eine Abänderung und/oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Das gilt auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.2 Der Auftragnehmer (AN) erbringt fÜr den AG (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements oder Angebots (SLAs).
1.3 Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der AN gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden.
2. Begriff
2.1 michael lohse webdesign, nachfolgend „webdesigner4you.at“ genannt, ist eine im Gewerberegister gemäß §340 Abs. 1 eingetragene firma nach österreichischem Recht, mit dem Zweck, Webseiten zu erstellen und andere Internet-Dienstleistungen zu erbringen. Gewerbeschein mit Gültigkeitsbeginn 1. Juni 2006, Art des Gewerbes: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, Reg.Zl: 106252F22, ausgestellt am 1. Juni 2006 durch das Magistratische Bezirksamt für den xxii. Bezirk.
3. Dienstleistungen
3.1 Der Auftragnehmer erbringt im Auftrag des AGs bzw. Kunden die Dienstleistung der Bestellung, Einrichtung, sowie hosten von Domains, die Bereitstellung von Webspace, Mailspace und der Erstellung von HTML Seiten mit allen dazu vereinbarten Dienstleistungen. (Besondere Bestimmungen für Domains siehe nachfolgend!) Des Weiteren erbringt der Auftragnehmer Leistungen zum Zwecke der Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von Hardware, Netzwerkkomponenten und allen dazu vereinbarten Dienstleistungen.
4. Leistungsumfang
4.1. Der genaue Umfang der Dienstleistungen des AN ist im jeweiligen SLA mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der AN die Dienstleistungen während der beim AN üblichen Geschäftszeiten. Der AN wird entsprechend dem jeweiligen SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.
4.2. Grundlage der für die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
4.3. Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu Ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
4.4. Leistungen durch den AN, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim AN üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4.5. Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
4.6. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung im Sinne des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/individuell vom AG angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem AG die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.
5. Domains, Domainbestellung
5.1 michael lohse webdesign vermittelt und reserviert die beantragte Domain, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Domains von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Geschäfte betreffend Domainregistrierungen unterliegen auch den AGB der jeweiligen Registrierungsstellen.
5.2 michael lohse webdesign fungiert auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle; das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch zwischen dem AG und michael lohse webdesign direkt. Die Beträge, die michael lohse webdesign dem AG für die Domain verrechnet, beinhalten die Herstellung, sowie die jährliche Domaingebühr für die Registrierungsstelle, sowie das Domainhosting. michael lohse webdesign verrechnet für die Einträge auf den Name-Servern und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Domains, Gebühren laut aktueller Preisliste. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag für die Domain des AG mit michael lohse webdesign nicht automatisch endet, wenn einer der Verträge mit michael lohse webdesign aufgelöst wird, sondern der AG diesen vielmehr eigens bei michael lohse webdesign fristgerecht kündigen muss.
5.3 michael lohse webdesign ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der AG erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichen- und Namensrechten zu verletzen. Der AG nimmt zur Kenntnis, diesbezüglich michael lohse webdesign vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass eine Registrierung einer Domain durch michael lohse webdesign erst nach Abschluss des Vertrages (Freischaltung des ServerSystems) erfolgt. Eine Reservierung der Domain bereits zum Zeitpunkt der Bestellung erfolgt nicht.
6. Urheberrecht/Copyright
6.1 Das Urheberrecht für veröffentlichte, von michael lohse webdesign erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei michael lohse webdesign. Der AG erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von michael lohse webdesign bzw. wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.
6.2 Die Anbringung des Logo’s von michael lohse webdesign inkl. Verlinkung auf die Homepage des Auftragnehmers ist ein Pflichtbestandteil jeder von michael lohse webdesign erstellten Homepage! Eine nachträgliche Entfernung eines oder beider Komponenten wird untersagt!
7. Veröffentlichungen/Inhalte
7.1 michael lohse webdesign übernimmt keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der AG die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat. Der Auftragnehmer führt keine Aufträge für Seitenerstellungen aus, die gegen gesetzliche Verbote und moralische Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere für eingefügte Internetseiten mittels Frametechnologie und für Verlinkungen auf ebensolche Seiten.
7.2 Der AG wird insbesondere auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.
7.3 Der AG verpflichtet sich, diese sowie alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber michael lohse webdesign die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der AG verpflichtet sich, michael lohse webdesign schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom AG in Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird michael lohse webdesign entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche AG den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte. Das Verbreiten von Massen-eMails, sogenanntes Spamming, ist untersagt.
8. Korrekturen/Abnahme/Beanstandungen
8.1 Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
9. Change Requests
9.1 Unabhängig von den unter Pkt. 8 angeführten Korrekturen oder Änderungen können beide Vertragspartner jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.
10. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG
10.1. Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
10.2. Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen – gleich welcher Art – zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
10.3. Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
10.4. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom AN enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.
10.5. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter und Log- Ins vertraulich zu behandeln.
10.6. Der AG wird die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
10.7. Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der AN in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
10.8. Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitplane für die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
10.9. Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden Schaden.
10.10. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
11. Leistungsstörungen
11.1. Der AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.
11.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fallen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
11.3. Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mangel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per E-Mail dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung tragt der AG.
11.4. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom AN an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen betragt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.
12. Vertragsstrafe
12.1. Der AN ist verpflichtet, die im SLA genannten Erfüllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Prioritäten einzuhalten. Sollte der AN für die Wiederherstellung die im SLA genannten Zeitlimits überschreiten, hat der AN pro angefangener Stunde der Überschreitung Pönalen bis zur tatsächlichen Wiederherstellung (Erfüllung) an den AG laut SLA zu bezahlen:
Die obgenannten Pönalen pro Jahr sind der Höhe nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Sollten pönalwirksame Überschreitungen eintreten, sind diese dem AN unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
13. Haftung
13.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
13.2. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.3. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
13.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk oder seine Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.
13.5. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal 10% der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 10.000,-. Eine Datenarchivierung gilt nicht als Datensicherung. 8.6. !!! Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
14. Vergütung
14.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
14.2. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).
14.3. Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.
14.4. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
14.5. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
14.6. Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
14.7. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN schad- und klaglos halten.
15. Höhere Gewalt
14.1. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
16. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen
16.1. Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
16.2. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf „Stand-Alone- PCs“ ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.
16.3. Für dem AG vom AN überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.
16.4. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
16.5. Alle dem AG vom AN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
17. Laufzeit des Vertrags
17.1. Ein Vertragsverhältnis zwischen michael lohse webdesign und dem Kunden beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsannahme in elektronischer Form oder eingeschriebenen Brief mit der tatsächlichen Leistungserbringung.
17.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund in elektronischer Form oder eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.
17.3. Der AN ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der AN aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
17.4. Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm vom AN überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zurückzustellen.
17.5. Auf Wunsch unterstützt der AN bei Vertragsende den AG zu den jeweiligen beim AN geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.
18. Vertragslaufzeit Domains
18.1 Die Vertragslaufzeit für bestellte Domains beträgt jeweils 12 Monate und kann mit einer Frist von 6 Wochen vor Vertragsende bei michael lohse webdesign schriftlich gekündigt werden. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. – Eine Übersiedlung zu einem Server des Mitbewerbs ist nach dem ersten Jahr monatlich mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen möglich.
Domain-Registrar Wechsel, Vertragspartner-Wechsel und/oder Domaininhaber-Wechsel können ausschließlich mittels entsprechendem Formular durchgeführt werden. Diese werden auf Wunsch bereits ausgefüllt von michael lohse webdesign auf elektronischem Wege zugesandt und sind firmenmäßig unterfertigt zu retournieren.
19. Vertragslaufzeit Webhost
18.1 Die Vertragslaufzeit für den Webhost ist unbegrenzt und beginnt am Tag der Freischaltung Ihrer Homepage, sowie aller damit verbundenen Leistungen (Webspace, POP-Mailkonten) . Eine Kündigung des Webhost ist nach der Mindestlaufzeit von einem Jahr monatlich, unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen schriftlich per Brief oder per mail ohne Angabe von Gründen bei michael lohse webdesign möglich.
19.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführungen bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistungen aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, oder wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Dienstleistung aus obigen Gründen erklärt werden. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, vom Vertag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für michael lohse webdesign nachweisbar entstandenen Aufwandes.
20. Datenschutz
20.1. Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
20.2. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.
21. Geheimhaltung
21.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
21.2. Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
22. Angebote/Preise
22.1 Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend. Für zusätzliche Leistungen gelten die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Preise. Preiserhöhungen werden vom Auftragnehmer nur nach Vereinbarung und schriftlicher vorgenommen, ausgenommen hier von sind langfristige [12 Monate] Wartungsverträge. Auf den Preisen von michael lohse webdesign wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
23. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
23.1 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Übergabe der Dienstleistung, bzw. mit Freischaltung der Homepage oder des Services fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. bei Zahlungsverzug IST michael lohse webdesign berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu verrechnen und bis zur vollständigen Bezahlung die betroffenen Services zu deaktivieren.
23.2 Für eine Wiederaktivierung werden pauschal einmalig 25,00 Euro in Rechnung gestellt!
24. Verrechnung Domains
24.1 Die Gebühren für Domains und für Webhost jeweils 1 Monat im vor hinein für die gesamte Verrechnungszeit, erstmals unmittelbar nach der Freischaltung im web, verrechnet.
25. Verrechnung Webhosting-Produkte
25.1 Stichtag für die Rechnungslegung ist immer der Tag der Freischaltung des Webhosting-Produktes und nicht der Monatserste! Nach einem Jahr erfolgt die Verrechnung jeweils 1 Monat vor Ablauf der Bindung.
26. Rechnungen
26.1 Rechnungen werden per Email in elektronischer Form (*.pdf) an eine entsprechend bekanntgegebene Emailadresse geschickt. Diese Rechnungen können dann von Ihnen lokal ausgedruckt werden (das Finanzamt akzeptiert diese Vorgangsweise, wenn die allg. Bestimmungen der Rechnungsform eingehalten wurden). Rechnungen enthalten die gesetzliche MWST.
27. Salvatorische Klausel
27.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
27.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Diese Salvatorische Klausel gilt auch für sämtliche mit Kunden abgeschlossenen Verträge. Erfüllungsort ist Wien, Gerichtsstandort ist für beide Partner Wien.
Stand Februar 2024